Von der ersten Batterie zum Lithium-Ionen-Akku
Die Geschichte der Batterie reicht weit zurück: 1780 beobachtet Luigi Galvani, dass Froschschenkel zucken, wenn sie mit Metall berührt werden. Er vermutet eine «tierische» Energie. Alessandro Volta greift das Phänomen auf und erfindet 1800 die Volta-Säule: Schichtweise angeordnete Kupfer- und Zinkplatten, getrennt durch in Salzwasser getränkte Pappstücke, erzeugen kontinuierlichen Strom – die erste Batterie. 1859 entwickelt Gaston Planté die wiederaufladbare Blei-Säure-Batterie, gefolgt von Georges Leclanché Zink-Kohle-Batterie (1866), die bis in die 1970er Jahre den Batteriemarkt dominiert. Ab 1960 setzt sich die leistungsfähigere Alkali-Mangan-Batterie durch.
Eine Batterie wandelt chemische in elektrische Energie um, das Prinzip dabei ist immer das gleiche: Geladene Teilchen bewegen sich im Elektrolyten und sorgen dafür, dass am positiven Pol Elektronen fehlen. Dadurch fließen Elektronen vom negativen Pol durch einen angeschlossenen Stromkreis zum positiven Pol – so entsteht Strom. Die Entwicklung schreitet voran, Ende des 19. Jahrhunderts entsteht der Nickel-Cadmium-Akku, später von Nickel-Metallhybrid-Batterien ersetzt.
1991 revolutioniert Sony mit der Lithium-Ionen-Akku den Markt: hohe Energiedichte, lange Lebensdauer, kaum Selbstentladung. Sie ebnet den Weg für Handys, Laptops und E-Autos und bringt ihren Erfindern 2019 den Nobelpreis ein.
Gebrauchte Batteries gehören zurück
Seit 2020 ist der Verbrauch von Batterien in der Schweiz mehr oder weniger stabil. In einer Umfrage im Auftrag von INOBAT gaben zwei Drittel der rund 1000 Befragten an, pro Jahr bis zu 20 Batterien zu nutzen. Die Mehrheit der Befragten sammelt Batterien in Plastikbeuteln, Papiertaschen oder speziellen Behältern und entsorgt sie, wenn diese voll sind.
Dazu Peter Schär, Mandatsleiter INOBAT: «Gebrauchte Batterien, die nicht mehr genutzt werden, sollten nicht lange zuhause aufbewahrt werden. Im Verkaufspreis jeder Batterie ist die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) inbegriffen, die INOBAT im Auftrag des Bundesamts für Umwelt verwaltet. Gebrauchte Batterien können deshalb kostenlos an jede Verkaufsstelle von Batterien und Sammelstelle zurückgebracht werden.»
KAMPAGNE «BRANDGEFÄHRLICH!»
Swiss Recycle lancierte im November 2024 gemeinsam mit den Sammelorganisationen für Batterien (INOBAT) sowie Elektro- und Elektronikgeräte (SENS eRecycling und SWICO) die nationale Sensibilisierungskampagne «Brandgefährlich!». Sie macht die Bevölkerung u. a. mit Plakaten, interessanten Kurzfilmen und einer Webseite auf die fachgerechte Entsorgung von Akkus und Elektrogeräten aufmerksam. Diese können kostenlos an allen Verkaufs- und Sammelstellen in der Schweiz abgegeben werden – auch ohne Neukauf. Landen solche Produkte wie z. B. Vapes, Spielzeuge oder sogar Smartphones im Kehricht oder in einer falschen Sammlung, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und es besteht Brandgefahr.
+ d’infos brandgefaehrlich.ch
Die Umfrage hat aber auch gezeigt, dass immer wieder Batterien im Hauskehricht landen: Rund 20% der Befragten gaben zu, aus Bequemlichkeit ab und zu Batterien so zu entsorgen. Schär bedauert dies: «So gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Grafit, Kobalt, Nickel, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium oder Lithium verloren. Im Falle von Lithium-Ionen-Akkus besteht die Gefahr, dass sie sich entzünden, wenn sie beispielsweise in Entsorgungsfahrzeugen zusammengepresst werden. Dies gefährdet Personal und Infrastruktur.»
Das gefürchtetete Feuerdreieck
Warum lithiumhaltige Batterien im Gegensatz zu «normalen» Alkali-Mangan-Batterien überhaupt brennen können, weiss Thomas-Anja Ramseier-Schmitz, Fachspezialist*in Feuerwehr / ABC bei der Gebäudeversicherung Bern: «Ein Feuer entsteht, wenn Brennstoff, Sauerstoff und hohe Temperaturen zusammentreffen. In Lithium-Ionen-Akkus ist dieses sogenannte Feuerdreieck durch brennbare Elektrolyte und empfindliche Separatorfolien gegeben.
Ein Kurzschluss, etwa durch einen Stoss oder Sturz, kann eine heftige Zersetzung mit hoher Hitzeentwicklung auslösen.» Entscheidend sei, zu erkennen, wann ein Akku kritisch wird und dann richtig zu reagieren: «Bläht sich der Akku auf oder läuft Flüssigkeit aus, gehört er sofort zur Entsorgung in eine bediente Sammelstelle. Ist eine zeitnahe Rückgabe nicht möglich, sollte der Akku an einer sicheren Stelle im Freien wettergeschützt gelagert werden, z.B. in einem Blech- oder Ascheeimer.»
Und wenn es schon zu spät ist?
Was aber, wenn der Akku plötzlich raucht oder sogar Feuer fängt? «Wichtig ist, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen und bei einem Brand umgehend die Feuerwehr unter der Telefonnummer 118 zu alarmieren», betont Ramseier-Schmitz. «Ein noch nicht brennender Akku, der sich gefahrlos anfassen lässt, sollte in einen Blecheimer mit Wasser gelegt und ins Freie gebracht werden.»
Dort muss er mehrere Tage verbleiben, um eine mögliche Selbstentzündung zu verhindern. Brennt der Akku bereits, kann – sofern risikolos möglich – ein Löschversuch mit Wasser oder einem geeigneten Feuerlöscher unternommen werden. Zuerst aber ist in jedem Fall die Feuerwehr zu alarmieren. Auch wenn das Feuer gelöscht scheint, gehört der Akku ins Wasserbad, um eine erneute Entzündung zu vermeiden.
Mehr erfahren über das Batterierecycling? inobat.ch
In Partnerschaft mit Inobat
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